Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Wer kann einen Antrag stellen?

  • gemeinnützige Vereine und Institutionen
  • gemeinnützig engagierte Initiativen ohne feste Organisationsform 
  • gemeinnützig engagierte Privatpersonen

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Hier geht es zum Antragsformular.

Welche Ideen werden gefördert?

Hier geht es zur Kriterien-Checkliste

Welche Kosten werden übernommen?

Gefördert werden Ehrenamtspauschalen, Honorar- und Sachkosten, die bei der Umsetzung der Idee anfallen. 

Personalkosten werden NICHT übernommen.

Ehrenamtspauschalen:

Für ehrenamtlich Tätige können Aufwandspauschalen gezahlt werden. Hierfür sollte ein Ehrenamtsvertrag geschlossen werden und die ehrenamtlich geleistete Arbeit über Stundennachweise dokumentiert werden.

  • Für gemeinnützige Vereine und andere Institutionen gilt:
    Der Ehrenamtsvertrag sollte zwischen dem Verein bzw. der Institution und der ehrenamtlich tätigen Person geschlossen werden. 
  • Für gemeinnützig engagierte Initiativen ohne feste Organisationsform und Privatpersonen gilt:
    Der Vertrag wird zwischen der Bürgerstiftung Halle und der Initiative bzw. der Privatperson geschlossen.
  • Ein Musterformular für den Stundennachweis befindet sich im Downloadbereich.

Honorarkosten: 

Um Honorarkosten geltend machen zu können, muss ein Honorarvertrag geschlossen werden. Außerdem muss der Auftragnehmer/der Auftragnehmerin, an den/die das Honorar gezahlt werden soll, eine Rechnung für die geleistete Arbeit stellen.

  • Für gemeinnützige Vereine und andere Institutionen gilt:
    Der Honorarvertrag sollte zwischen dem Verein bzw. der Institution und dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin geschlossen werden. Die Rechnung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin ist an den geförderten Verein bzw. die Institution zu stellen. 
  • Für gemeinnützig engagierte Initiativen ohne feste Organisationsform und Privatpersonen gilt:
    Der Honorarvertrag wird zwischen der Bürgerstiftung Halle und dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin geschlossen. Die Rechnung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin ist an die Bürgerstiftung Halle zu stellen. 
  • Im Downloadbereich ist ein Musterexemplar zu finden, das verwendet werden kann, aber nicht muss. 

Sachkosten:

Sachkosten sind vielfältig und können bspw. Folgendes umfassen: 

  • Miete für Veranstaltungsräume
  • Druckkosten 
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit
  • Materialkosten
  • Fahrtkosten
  • u.v.m. 

Verpflegungskosten: 

Wenn Sie Verpflegungskosten einplanen, kontaktieren Sie uns bitte vor Antragstellung zur Absprache.

Folgende Kosten können NICHT abgerechnet werden: 

  • Ausgaben für alkoholische Getränke 
  • Pfand 
  • Tragetüten 
  • Gutscheine 
  • Ausgaben, die außerhalb des Projektzeitraums liegen

Wie erfolgt die Kostenerstattung?

Gemeinnützige Vereine und Institutionen: 

Der Mittelabruf erfolgt entweder als:

  • Vorschuss mit max. 90% der Gesamtsumme. (Die restlichen 10% der Gesamtsumme werden nach Endabrechnung ausgezahlt.)

oder: 

  • nach Abschluss und mit Endabrechnung des Projektes zu 100% der Gesamtsumme. 

Das Formular für den Mittelabruf befindet sich im Downloadbereich.

Gemeinnützig engagierte Initiativen ohne feste Organisationsform und Privatpersonen: 

Die Erstattung der Auslagen erfolgt gegen Vorlage der Originalrechnungen und Quittungen.

Wie Sie Ihr Projekt am Ende abrechnen können, erfahren Sie weiter unten.

Was muss ich während der Umsetzung beachten?

Um unser wichtiges Thema "Demokratie leben" innerhalb unserer Stadtgesellschaft im Gespräch zu halten legen wir Wert auf eine gute Öffentlichkeitsarbeit der geförderten Projekte. Dazu gehört auch der Hinweis auf das Förderprogramm. Antworten auf alle Fragen dazu findet Ihr im Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit im Downloadbereich.

Bitte denken Sie daher an Folgendes: 

  • Bei der Herstellung von Drucksachen (Postkarten, Plakate, Flyer etc.) das Förderlogo der Hallianz nicht vergessen (Vorlagen dazu im Downloadbereich). 
  • Sämtliche Materialien der Öffentlichkeitsarbeit sind vor Drucklegung freigeben zu lassen. Entwürfe können an foerderung@buergerstiftung-halle.de gesendet werden.
  • Um Ihr Projekt bekannt zu machen, benötigen wir für unsere Öffentlichkeitsarbeit einen Kurztext (ca. 300-500 Zeichen), der kurz und anschaulich beschreibt, worum es in Ihrem Projekt geht, sowie zwei bis fünf digitale Fotos. Bitte bedenken Sie dabei die Freigabe der Bildrechte durch eventuell dargestellte Personen.

Außerdem: 

Machen Sie sich das Leben leichter und bedenken Sie bereits während der Umsetzung die Dokumentation und Abrechnung.

  • Sammeln Sie alle Quittungen und Bons für die Abrechnung.
  • Machen Sie sich Notizen für den Sachbericht und den Auswertungsbogen, die wir zum Abschluss von Ihnen erbitten.

Änderungen im Zeit- und Kostenplan:  

Wenn Änderungen im Zeit- und Kostenplan nötig werden, bitten wir dies kurz und formlos mit uns abzustimmen.

Was brauche ich für die Endabrechnung?

Einmal vorab: Alle notwendigen Formulare und Vorlagen finden Sie im Downloadbereich.

  1. Sachbericht über den Verlauf und Ergebnis Ihres Projektes
  2. Zur Abrechnung entstandener Kosten sind folgende Unterlagen zusammenhängend nötig: 
    • Belegliste: 
      Bitte listen Sie hier alle entstandenen Kosten einzeln auf.
      Die Belegliste ist uns unterschrieben im Original einzureichen.
      Scans oder Digitalunterschriften reichen NICHT aus.
    • Rechnungen und Originalbelege für entstandene Kosten:
      Alle Belege, Rechnungen und Quittungen sind uns im Original einzureichen.
      Hierzu zählen ebenso Honorar- und Ehrenamtsverträge mit dazugehöriger Rechnung (Honorar) bzw. mit Stundenliste (Ehrenamt), wenn solche Verträge geschlossen wurden.
      Quittungen sollten einzeln auf eine A4- Seite aufgeklebt werden.
      Wenn Fahrtkosten entstanden sind, erfolgt eine Reisekostenabrechnung. Falls öffentlicher Nachverkehr oder Bahn genutzt wurden, reichen Sie uns bitte die Tickets ein. 
    • Zahlungsnachweise:
      Wir brauchen einen Nachweis, dass alle geltend gemachten Kosten auch beglichen wurden. Dieser Nachweis kann bspw. über eine Kopie der Kontoauszüge zu allen Zahlungsvorgänge, die nicht bar ausgeführt wurden, erfolgen.
      Ein gesonderter Zahlungsnachweis ist nicht nötig, wenn aus den Belegen selbst bereits hervorgeht, dass eine Zahlung erfolgte (z.B. bei Barquittungen oder Bestätigungen von Vorkassen). 
  3. Wir freuen uns außerdem über 2-5 Fotos (digital). Teilen Sie uns dazu immer mit, ob wir die Bilder verwenden dürfen. 
  4. Druckerzeugnisse (Bitte 3 Exemplare beilegen)

Sie haben noch Fragen?

Schreiben Sie uns unter: foerderung@buergerstiftung-halle.de 

Oder rufen Sie uns an: 0345 - 68 58 796

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