Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

Wer kann einen Antrag stellen?

  • gemeinnützige Vereine und Institutionen
  • Bürgerinitiativen ohne feste Organisationsform und Einzelpersonen

Welche Ideen werden gefördert?

Welche Kosten werden übernommen?

Gefördert werden Sach- und Honorarkosten, die bei der Umsetzung der Idee anfallen (keine Personalkosten).

Honorarkosten:

Dazu muss ein Honorarvertrag geschlossen werden.

Für gemeinnützige Vereine und Institutionen: zwischen dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin und dem Verein. Ein Musterexemplar findet sich im Downloadbereich. Ebenfalls ist vom Auftragnehmer/der Auftragnehmerin eine Rechnung zu stellen. Auch dazu findet sich ein Musterexemplar im Downloadbereich, was verwendet werden kann, aber nicht muss.

Bürgerinitiativen ohne feste Organisationsform und Einzelpersonen: zwischen dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin und der Bürgerstiftung Halle. Ein Musterexemplar findet sich im Downloadbereich – bitte ausfüllen und zur Unterschrift an die Bürgerstiftung senden. Ebenfalls ist vom Auftragnehmer/der Auftragnehmerin eine Rechnung an die Bürgerstiftung Halle zu stellen. Auch dazu findet sich ein Musterexemplar im Downloadbereich, was verwendet werden kann, aber nicht muss.

Ehrenamtspauschalen:

Für ehrenamtlich Tätige können Aufwandspauschalen gezahlt werden. Ein Musterexemplar für den Stundennachweis findet sich im Downloadbereich.

Sachkosten:

  • Miete für Veranstaltungsräume
  • Druckkosten für Material zur Öffentlichkeitsarbeit
  • Materialkosten
  • Fahrtkosten

Wichtig: Die Punkte sind nur als Beispiele gemeint, es können auch andere Sachkosten übernommen werden.

NICHT abrechnen können Sie: Ausgaben für alkoholische Getränke, Pfand, Tragetüten, Gutscheine, oder Ausgaben, die außerhalb des Projektzeitraums liegen.

Wenn Sie Verpflegungskosten einplanen, kontaktieren Sie uns bitte vor Antragstellung zur Absprache.

Wie erfolgt die Kostenerstattung?

Gemeinnützige Vereine und Institutionen: Der Mittelabruf erfolgt entweder als Vorschuss (max. 90% der Gesamtsumme, die restlichen 10% nach Abrechnung) oder nach Abschluss des Projektes zusammen mit der Abrechnung. Das Formular für den Mittelabruf findet sich im Downloadbereich.

Bürgerinitiativen ohne feste Organisationsform und Einzelpersonen: Die Erstattung der Auslagen erfolgt gegen Vorlage der Originalrechnungen und Quittungen. Das Formular für Abrechnung (Belegliste) findet sich im Downloadbereich.

Was muss ich während der Umsetzung beachten?

Bei der Herstellung von Drucksachen (Postkarten, Plakate, Flyer etc.) an das Förderlogo der Hallianz denken (Vorlagen dazu im Downloadbereich). Sämtliche Materialien der Öffentlichkeitsarbeit sind vor Drucklegung freigeben zu lassen - Entwürfe können an foerderung@buergerstiftung-halle.de gesendet werden.

Wenn Änderungen im Zeit- und Kostenplan nötig werden, bitten wir dies kurz und formlos mit uns abzustimmen.

Machen Sie sich das Leben leichter und bedenken Sie bereits während der Umsetzung die nachfolgende Dokumentation und Abrechnung:

  • Um Ihr Projekt bekannt zu machen, benötigen wir für unsere Öffentlichkeitsarbeit einen Kurztext (ca. 300-500 Zeichen), der kurz und plastisch beschreibt, worum es in Ihrem Projekt geht, sowie zwei bis fünf digitale Fotos. Bitte bedenken Sie dabei die Freigabe der Bildrechte durch eventuell dargestellte Personen.
  • Sammeln Sie alle Quittungen und Bons für die Abrechnung.
  • Machen Sie sich Notizen für den Sachbericht und den Auswertungsbogen, die wir zum Abschluss von Ihnen erbitten.

Was brauche ich für die Endabrechnung?

Alle notwendigen Formulare finden sich auch als Vorlage im Downloadbereich.

  • Sachbericht
  • Belegliste
  • Rechnungen und Originalbelege (einzeln aufgeklebt auf A4)
    wenn Fahrtkosten entstanden sind: Reisekostenabrechnung + Tickets falls öffentlicher Nachverkehr oder Bahn
  • Kopie Kontoauszüge für alle Zahlungsvorgänge, die nicht bar ausgeführt wurden
  • Stundenliste Ehrenamtliche (NUR WENN eine Ehrenamtspauschale ausgezahlt wurde)
  • 2-5 Fotos (digital)
  • Druckerzeugnisse (bitte 3 Exemplare beilegen)

 

Sie haben noch Fragen?

Schreiben Sie uns unter foerderung@buergerstiftung-halle.de oder rufen Sie uns an 0345 -68 58 796

 

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