Bildung im Vorübergehen:

Dryanderstraße

Zusatzschild-Text:
Jurist, Syndikus der Universität, der halleschen Pfännerschaft und der Franckeschen Stiftungen, Erster Stadtverordneten-Vorsteher
Spender:
gespendet von Jonas Selisko
Status:
realisiert am 23.02.2024

Friedrich August Dryander (1782 – 1850)

Am 25. Juli 1782 wurde Friedrich August Dryander als Sohn des halleschen Juristen Hofrat Dr. Benjamin Hermann Dryander und seiner Frau Johanne Friederike, geb. Jetzke, Tochter des Pastors an der Marktkirche, geboren. Seine erste Ausbildung erhielt er am Lutherschen Gymnasium. Mit dem Tod der Mutter 1796 wechselte er auf das Königliche Pädagogium in den Franckeschen Stiftungen. Von 1800 bis 1804 studierte er Rechtswissenschaften an der halleschen Universität, wo sein Vater das Amt des Syndikus innehatte und damit die Universität in Rechtsfragen beriet. Am 27. Oktober 1804 bestand Dryander seine Prüfung als Auskultator bei der Magdeburger Landesregierung, die erste, unbesoldete von drei gerichtlichen Ausbildungsstufen für Juristen nach der Universität. Im Anschluss begann er seine praktische Laufbahn bei der Magdeburger Landesregierung. Zusätzlich arbeitete er einige Zeit beim Magdeburger Stadtgericht und in der Möllenvogtei, um auch die Arbeit der unteren Gerichte kennenzulernen. Seine Referendariatsprüfung legte er im Juli 1806 ab. Ende des Jahres 1807 bestand er die Prüfung zur Anstellung als Justizkommissar.

Ab 1. März 1808 trat Dryander die Stelle des Richters am Distriktsgericht zu Halle an. Im November desselben Jahres übernahm er das Amt des Syndikus der halleschen Pfännerschaft, welcher er seit Januar 1807 selbst angehörte.

In der Zeit der Napoleonischen Fremdherrschaft arbeitete Dryander als Tribunalsrichter. Nach 1813 lehnte er die Berufung zum Präsidenten der Einquartierungskommission durch das Civil-Gouvernement zu Halberstadt ab, wie auch die Berufung zum Landesgerichtsrat zu Naumburg. Am 19. Januar 1815 erhielt Dryander die Stelle des dritten Rates am Stadtgericht in Halle mit einem Gehalt von 800 Talern, welche er bis Januar 1817 ausfüllte.

Nach dem Tod des Vaters am 16. Juni 1816 übernahm Dryander dessen Stelle des Syndikus an der Universität, für die er bereits seit Februar 1815 vorgesehen war. In diesem Amt vertrat er die Universität vor Gericht und verwaltete die akademische Gerichtsbarkeit. Als vom Oberlandesgericht in Naumburg die Einsetzung eines besonderen Universitätsrichters angeordnet wurde, übernahm Dryander dieses Amt ab dem 31. Dezember 1819 mit einem Gehalt von 1500 Talern, das er bis Ende 1824 innehatte. Er verwaltete dabei zusätzlich die Rendantur und damit die Kassengeschäfte der Universität, hatte weiterhin das Syndikat der Pfännerschaft inne und wurde 1817 zum beständigen Rechts-Consulenten, also Rechtsberater der Franckeschen Stiftungen ernannt und im Dezember desselben Jahres zum ordentlichen Assessor beim Schöppenstuhl. Gleichzeitig wurde er Bezirks-Vorsteher für das erste Revier des Moritzviertels im neuen Almosen-Collegium. Im Januar 1818 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der juristischen Fakultät verliehen.

Bei den ersten drei Provinziallandtagen 1825, 1827 und 1829 und in verschiedenen Ausschüssen vertrat Dryander die Stadt Halle. Dabei ging es um die Einrichtung der Provinzialstände für Sachsen, die Justizverfassung, die Verhältnisse der Landgemeinden, vor allem zu den Rittergütern und um eine neu einzurichtende „Provinzial-Irrenanstalt“. Diese wurde viele Jahre später in Nietleben am Rand der Dölauer Heide (heute Teil des Weinberg-Campus‘) errichtet. Von Oktober 1841 bis zur Eröffnung der Anstalt im November 1844 leitete Dryander zusammen mit weiteren Baubeamten den Bau.

Von 1830 bis 1847 übernahm Dryander die Stelle des Syndikus der Franckeschen Stiftungen. 1827 wurde er in die Direktion der Sparkassengesellschaft gewählt. Im Januar 1831 wurde er für nur kurze Zeit Mitglied des Gemeinderates, da bald darauf eine neue Städteordnung herausgegeben wurde, nach der eine neue Stadtverordnetenversammlung aufgestellt werden sollte. In diese neue Stadtverordnetenversammlung wurde Friedrich August Dryander am 9. Oktober 1831 als ihr erster Vorsteher gewählt. 1840 trat er von diesem Amt zurück.

Der unermüdliche Beamte war noch in weiteren Belangen aktiv, so 1832 im Komitee des Cholera-Hilfsvereins und in der Verwaltung der ersten in Halle begründeten Kinderbewahranstalt. 1843 wurde er Mitglied des provisorischen Eisenbahn-Komitees und 1846 Abgeordneter zum Ausschuss für den Land-Armenverband. Friedrich August Dryander sammelte zu jeder Zeit Spenden, stiftete ein Kapital von 950 Talern für die Franckeschen Stiftungen. Für das Jenaische Fräuleinstift wirkte er einige Zeit als Rechtsberater.

Im Winter 1849 erkrankte Friedrich August Dryander an der Gicht. Am 5. Juli 1850 starb er, zwei Tage später wurde er in der Bogenanlage des halleschen Stadtgottesackers beigesetzt.

Friedrich August Dryander war verheiratet mit Caroline Wilhelmine Bassenge, Tochter des Kaufmanns und Assessors beim Almosen-Collegium in Halle. Sein Sohn Carl folgte als Jurist dem Vater in den Ämtern des Syndikus in Universität, Pfännerschaft und Franckeschen Stiftungen.

Quellen
Stadtarchiv Halle, FA 4974 Dryander
Hallisches patriotisches Wochenblatt Juli –August 1851

zurück zur Übersicht

Bürgerstiftung Halle – Gemeinsam wird's mehr.

Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.