Bildung im Vorübergehen:
Heinrich-Lammasch-Platz
- Zusatzschild-Text:
- Österreichischer Politiker und Pazifist, Vordenker der Neutralität Österreichs
- Spender:
- gespendet von Curatio & Consult GmbH
- Status:
- realisiert am 28.05.2010
Heinrich Lammasch (1853-1920)
Heinrich Lammasch wurde als Sohn eines Notars geboren. Bereits in seinen frühen Jahren übersiedelte die Familie nach Wien, wo Lammasch das Schottengymnasium besuchte. Er studierte an der Universität Wien Jura und beendete dieses Studium mit ausgezeichnetem Erfolg. Im Jahre 1876 wurde er zum Dr. jur. promoviert, anschließend verbrachte er einige Monate in Deutschland, Frankreich und England und legte dadurch einen Grundstein für das Interesse an seinem künftigen Hauptwirkungsbereich, dem internationalen Recht. Bereits 1882 wurde Lammasch nach vorangegangener Habilitation außerordentlicher Professor für Strafrecht an der Universität Wien. 1885 wurde er an die Universität Innsbruck als Ordinarius für Strafrecht, Rechtsphilosophie und Völkerrecht berufen. 1889 folgte er einem Ruf als Professor an die Universität Wien mit den Arbeitsschwerpunkten Strafrechtsdogmatik, Asyl- und Auslieferungsrecht.
1899 wurde Lammasch durch Kaiser Franz Joseph I. zum Mitglied des Herrenhauses des österreichischen Reichsrates berufen. Diesem gehörte er bis zum Jahre 1917 an. Er vertrat seiner katholischen Prägung folgend einen konservativ-gemäßigten Kurs, war keiner Partei zugehörig und sprach sich während der Wahlrechtsdebatten 1905 zwar nicht für ein allgemeines Wahlrecht, wohl aber für eine bessere Interessenvertretung „des kleinen Mannes“ und der „hilflosen Volksschichten“ aus. In den Jahren 1906 bis 1912 wirkte Lammasch am Entwurf eines neuen österreichischen Strafgesetzbuches mit, der aber zu keiner zum Gesetz erhoben wurde.
1899 und 1907 nahm Lammasch als völkerrechtlicher Berater bzw. als Delegierter der österreichisch-ungarischen Delegation an den Haager Friedenskonferenzen teil. Seiner völkerrechtlichen Kompetenz entsprechend wurde Lammasch in der Folge der I. Haager Friedenskonferenz im Jahre 1900 Mitglied des Ständigen Internationalen Schiedsgerichtshofes in Den Haag, als dessen Präsident er dreimal wirkte. Lammasch war bei der Beilegung mehrer internationaler Konflikte äußerst erfolgreich und seine internationale Reputation wuchs zunehmend.
Lammasch hatte sich bereits vor dem I. Weltkrieg der Friedensbewegung angeschlossen und nahm eine sehr kritische Haltung gegenüber den Expansionsbestrebungen des deutschen Kaiserreiches ein. Auf seinen Vorschlag hin wurde Bertha von Suttner 1905 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Mit dem Ausbruch des Krieges war für Lammasch nur ein Verteidigungskrieg akzeptabel, alle expansionistischen Kriegsziele lehnte er ab. Bereits im November 1914 forderte er internationale Untersuchungen von Verletzungen des Kriegsrechtes und Übergriffen auf die Zivilbevölkerung durch die k.u.k. Armee. Er hielt eine Rettung Österreichs nur bei einer anderen außenpolitischen Orientierung für möglich und war daher ein entschiedener Gegner eines Bündnisses mit Deutschland. Dies brachte ihm die Verurteilung durch österreichische und deutsche nationale Kreise ein. Mit dem Tod Kaiser Franz Joseph I. im Jahre 1917 trat Lammasch verstärkt im Herrenhaus für einen Verständigungsfrieden mit den Staaten der Entente ein. Die nationale „öffentliche“ Meinung schrie ihn nieder. Lammasch wirkte in der so genannten Meinl-Gruppe auf einen baldigen Friedensschluss hin. Im Jahre 1917 veröffentlichte er seine Schrift „Das Völkerrecht nach dem Kriege“, in welcher er sich in Anlehnung an die Völkerbund-Idee des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson für eine internationale Organisation zur Vermeidung und friedlichen Beilegung von Konflikten zwischen den Staaten aussprach.
Am 27. 10. 1918 wurde Lammasch durch Kaiser Karl zum Ministerpräsidenten des kaiserlichen Österreich berufen. Die national gesinnte Öffentlichkeit bezeichnete sein Kabinett unter dem sich abzeichnenden Untergang der Monarchie als „Liquidationsministerium“. Die Regierung Lammasch begann alle Vorkehrungen für einen friedlichen Übergang in eine unabwendbare neue Staatsform zu treffen. Mit der Abdankung Wilhelm II. am 9. 11. 1918 erreichte Lammasch am 11. 11. 1918, dass Kaiser Karl eine Verzichtserklärung auf die Ausübung der Staatsgeschäfte unterzeichnete. Noch am gleichen Tage wurde das Kabinett Lammasch einvernehmlich durch den Kaiser formell des Amtes enthoben.
Nach dem Ende des Krieges entwarf Lammasch eine Satzung für einen einzurichtenden Völkerbund. Auf Einladung der neuen österreichischen Regierung (Deutsch-Österreich – erst nach dem Friedensvertrag von Versailles „Republik Österreich“) unter dem konservativen Sozialdemokraten Karl Renner nahm Lammasch als Sachverständiger an den Friedensverhandlungen mit der Entente in Saint-Germain-en-Laye im Jahre 1919 teil. Er trat für eine immerwährende Neutralität Österreichs ein und wollte Österreich als einen souveränen europäischen neutralen Pufferstaat verstanden wissen. Ein Zusammengehen oder gar eine Vereinigung mit Deutschland lehnte er strikt ab. In der österreichischen Delegation war er mit dieser Auffassung isoliert. Entsetzt war Lammasch über die Friedensbedingungen aus dem Versailler Vertrag. Ein Mitglied der österreichischen Delegation beschrieb, dass „der alte Mann verzweifelt zu weinen begann, nachdem er das Friedensdiktat erfahren hatte“.
Heinrich Lammasch starb am 6. Januar 1920 in Salzburg und wurde auf dem Friedhof von Bad Ischl beigesetzt. Der bekannte Publizist Karl Kraus, mit dem Lammasch trotz großen Unterschieds an Alter und Herkunft freundschaftlich verbunden war, schrieb aus Anlass des Todes von Lammasch: „Nach seinem Hingang bleibt der Wunsch zurück, dass die Zeit, die seines Lebens nicht würdig war, durch sein Andenken Ehre gewinnen möge.“
Quellen:
- Deutsches Historisches Museum (www.dhm.de/html/biografien)
- Österreich Lexikon (www.aeiou.at/aeiou.encyclop.)
- Festschrift zur Enthüllung einer Gedenktafel am Geburtshaus von Heinrich Lammasch (www.seitenstetten.gv.at/media/)