Bildung im Vorübergehen:

Yorckstraße

Zusatzschild-Text:
Preußischer Generalfeldmarschall, Wegbereiter der Befreiungskriege 1813-1815
Spender:
gespendet von der Stadtwerke Halle GmbH
Status:
realisiert am 28.05.2010

Ludwig Graf Yorck von Wartenburg (1759-1830)

Geboren wurde Yorck als illegitimer Sohn des preußischen Hauptmanns David Johann von York (früher: „Jork“ geschrieben) und der Tochter eines Potsdamer Handwerkers. Erst 1763 heirateten die Eltern. Mit 13 Jahren tritt er als Junker in ein preußisches Infanterieregiment ein, wird im März 1775 zum Fähnrich ernannt und bereits drei Monate später zum Leutnant befördert. 1778 nimmt er am Bayerischen Erbfolgekrieg teil. Nach Rückkehr aus dem Krieg wird er wegen Insubordination durch Friedrich II. aus der Armee entfernt und verbüßt eine einjährige Festungshaft in Königsberg. Yorck hatte sich offen gegen seinen Vorgesetzten gewandt, weil dieser im vorangegangenen Krieg eine kostbare Altardecke geraubt hatte. Für Yorck schlicht ein Diebstahl, der sich nicht mit der Ehre eines preußischen Offiziers vereinbaren ließ. Friedrich II. sah dies anders und vermerkte: „Geplündert ist nicht gestohlen – wers anders meint, kann sich zum Teufel scheren.“ Hier zeigten sich Eigenschaften wie Eigenständigkeit, Willenskraft und Selbständigkeit in einer frühen Ausprägung, die auch in Yorcks späteren militärischen Laufbahn charakteristisch für ihn waren.

Nach Haftverbüßung ging Yorck als Stabskapitän in holländische Dienste in einem Kolonialregiment der Ostindischen Kompanie. Über Kapstadt und Ceylon kehrte Yorck 1785 nach Holland zurück und quittierte seinen Dienst gegen Zahlung einer Abfindung. Ersuchen um Wideraufnahme in preußische Dienste führten erst nach dem Tode Friedrich II. zum Erfolg. Er diente in einem schlesischen Füsilierregiment, wurde 1787 (rückdatiert auf 1786) Hauptmann, 1792 Major, nahm am Krieg gegen Polen teil und zeichnete sich bei der Einnahme Krakaus aus. 1797 wurde er Kommandeur eines selbständigen Füsilierbataillons in den Masuren und zeichnete sich dort bei der Ausbildung der Soldaten und des Offizierskorps zu mitdenkenden und „selbsttätigen“ Soldaten aus. Besonders gelegen war ihm an der Herstellung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Soldaten, Offizieren und der Bevölkerung.

1805, inzwischen Oberst, wurde er Brigadekommandeur und war  im Krieg gegen Napoleon im Jahre 1806 Kommandeur der Vorhut des Herzogs von Weimar. Nach dem Bekanntwerden der Niederlage von Jena und Auerstedt deckten Yorcks Truppen den Rückzug der Blücherschen Armee über die Elbe nach Norddeutschland  bis nach Lübeck, wo er verwundet in französische Gefangenschaft geriet. Er wurde im Jahre 1807 im Zuge eines Austausches wieder frei, zum Generalmajor befördert und mit dem Orden „Pour le Merite“ ausgezeichnet. Ende 1808 erhält er die westpreußische Brigade und 1810 die Generalinspektion über sämtliche leichten Truppen. Hier zeichnet er sich vor allem als hervorragender Ausbilder aus.

1811 zum Generalgouverneur der Provinz Preußen ernannt wird Yorck nach der Allianz Preußens mit Frankreich gegen Russland dem preußischen Hilfskorps als 2. Kommandant im Range eines Generalleutnants zugeteilt. Dieser Allianz stand Yorck innerlich ablehnend gegenüber, fügte sich jedoch dem Vorschlag Scharnhorsts zur Teilnahme am Feldzug gegen Russland. 1812 erhielt er den Befehl über das gesamte preußische Hilfskorps und kämpfte mit diesem erfolgreiche Gefechte. Obwohl die russischen Truppen geschlagen und auf dem Rückzug waren, hielt sich Yorck mit einem entscheidendem Nachsetzen seines Korps zurück. Angebote der russischen Seite zu einer Verbündung mit den Yorckschen Truppen folgte dieser auf Grund fehlender Weisungen des preußischen Königs nicht. Auf Drängen seiner Offiziere und ohne die Zustimmung des preußischen Königs unterzeichnete er mit dem russischen General Diebitsch am 30. 12. 1812 ein Neutralitätsabkommen, welches in die Geschichte als Konvention von Tauroggen einging. Yorck riskierte damit seinen Kopf. Das politische Signal dieser Konvention war unüberhörbar und weit bedeutender als sein militärisches: es war das Signal und der Beginn des Befreiungskrieges gegen Napoleon. Nachdem Versuche des preußischen Königs zur Verhaftung und Absetzung Yorcks fehlschlugen, gingen die diplomatischen Versuche eines Zusammengehens zwischen Preußen und Russland weiter und führten mit dem Vertrag von Kalisch vom 24. 2.  1813 zum Bündnis Preußens mit Russland und am 17. 3. 1813 zur Kriegserklärung Preußens an Frankreich. Am gleichen Tage ritt Yorck mit seinen Truppen viel umjubelt in Berlin ein. 

Mit der Neuformierung des preußischen Heeres erhielt Yorck nicht wie erhofft das Oberkommando über die Schlesische Armee, dies verbleibt bei Blücher, sondern das Kommando des 1. Armeekorps dieser Armee. Er empfindet dies als bittere Enttäuschung. Das Verhältnis zwischen Blücher und Gneisenau einerseits und Yorck andererseits kühlt merklich ab. Gleichwohl bleibt er ein loyaler Heerführer. Seinem taktischen Geschick ist der Sieg in der Schlacht an der Katzbach (26. 8. 1813) tatsächlich zu danken. In einem sehr erbitterten Gefecht bei Wartenburg, in dem sein Korps fast aufgerieben wird, sichert er Blücher den Übergang über die Elbe und damit entscheidend auch den späteren Sieg in der Völkerschlacht bei Leipzig. Nach dieser Schlacht drängte sein Korps die Franzosen über die Unstrut. In der weiteren Verfolgung der französischen Armee bis nach Paris wurde Yorck von wechselndem Kriegsglück geprägt. Für seine Verdienste, namentlich in der Schlacht bei Wartenburg, wurde Yorck im März 1814 in den Grafenstand mit dem Zusatz „von Wartenburg“ erhoben und erhielt das Gut in Klein Oels zum Geschenk.

Nach dem Krieg wurde Yorck zum Oberbefehlshaber in Schlesien ernannt. In die Kämpfe gegen Napoleon im Jahre 1815 griff er nicht mehr mit ein. Yorck nahm darauf hin seinen Abschied. 1821 wurde er zum Generalfeldmarschall ernannt. Er starb auf seinem Gut Klein Oels am 4. Oktober 1830.


Quellen:

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